Teil der weltweiten Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (17 Ziele der UN) ist es, vorhandene Infrastruktur und Maschinen länger zu nutzen. Wie aber können ältere Bauwerke, Krane, Maschinen oder Anlagen unter heutigen Belastungen und Sicherheitsanforderungen weiterverwendet werden?
Für den Bereich des Stahlbaus gibt es hierzu Richtlinien für Schiene, Straße und Wasserstraßen. In diesen sogenannten Nachrechnungsrichtlinien spielt die Frage der Werkstoffeigenschaften eine wichtige Rolle.
Der Weg zu diesen Eigenschaften führt im Idealfall über noch vorhandene Bestandsunterlagen. Diese Information ist jedoch häufig nicht verfügbar und oft ist unklar, ob Reparaturmaßnahmen während der Lebensdauer nicht zum Einbau anderer Stahlsorten geführt haben. Dies wird typischerweise bei Bauwerken vermutet, die nach dem Weltkrieg aus vorhandenem Restmaterial erneuert wurden. Schließlich kann für Stähle bis 1970 generell davon ausgegangen werden, dass diese nicht nur von einem Lieferanten stammen, sondern von vielen, was eine größere Streuung der Eigenschaft zur Folge hat. Darüber hinaus stellt sich für die Sanierungsmaßnahmen wiederholt die Frage nach der Schweißeignung und der Sprödbruchsicherheit oder nach dem Wiedereinsatz bereits eingesetzter Bauteile (Stichwort Re-Use).
Als Alternative zur Ermittlung der Werkstoffeigenschaften bieten sich zwei von der IWT-Solutions AG angebotene Verfahren an:
Die Mitarbeiter*innen der IWT-Solutions AG verfügen über 30 Jahre Erfahrung in der Altstahl Qualifizierung und haben zahlreiche Projekte zur Neubewertung von Bauwerken aus Altstahl erfolgreich bearbeitet. Bekannte Beispiele hierfür sind die Rheinbrücken Leverkusen und Neuenkamp, aber auch genietete Brücken im Bestand der Deutschen Bahn AG.
Aus unseren Projekte zur Neubewertung von Bauwerken aus Altstahl: