Die bisher gebräuchliche und in Richtlinien beschriebene Vorgehensweise zur Ermittlung der Werkstoffeigenschaften von Stahl aus Bestandsbauwerken ist die Entnahme von Bohrkernen.
Aus möglichst kleinen Bohrkernen werden Miniaturproben für die Werkstoffprüfung hergestellt. Je nach erforderlichem, zu ermittelndem Eigenschaftsprofil können Zugproben, Bruchmechanik- und Kerbschlagbiegeproben entnommen werden und außerdem Informationen über das Gefüge, die chemische Zusammensetzung und die Schweißbarkeit der Stähle abgeleitet werden.
Da insbesondere die Gewährleistung der Sprödbruchsicherheit für Stähle, die vor ca. 1980 hergestellt wurden, nicht mehr mit dem Kerbschlagbiegeversuch in Verbindung mit dem Eurocode (EN 1993-1-10) sicher erfasst werden kann, werden für Bauwerke aus der Zeit vor 1980 Bruchmechanikversuche empfohlen.
Die Entnahme der Bohrkerne muss, in Hinblick auf die Sicherheit des Bauwerks, mit dem Statiker geplant werden.